Montag, 25. November 2013

Meine Spesenabrechnung an die Österreichische Nationalbank

Vor dem Absenden meiner Spesenabrechnung an die OeNB habe ich Herrn Nowotny und Herrn Raidl noch um ein paar nähere Informationen gebeten.


(19.11.2014: Faksimile Mail entfernt)

Hier der vollständige Text:

Sehr geehrter Herr Gouverneur Univ.-Prof. Dr. Nowotny,
sehr geehrter Herr Präsident des Generalrats Dkfm. Dr. Raidl,

einem Kommentar von Florian Scheuba im Standard vom 20. November 2013 (http://derstandard.at/1381374056728/Wohlerworbene-Stringtangas) verdanke ich die Information, dass die Österreichische Nationalbank bei den Spesen für Geschenke an langjährige Geschäftspartner sehr großzügig ist.

Da ich jetzt schon seit mehr als vier Jahrzehnten die von Ihrer Institution exklusiv vertriebenen Drucksorten als Zahlungsmittel verwende, darf ich wohl mit Fug und Recht behaupten, das Kriterium "langjähriger Geschäftspartner" geradezu exemplarisch zu erfüllen.

Allerdings hatte ich bisher in meinen Spesenabrechnungen immer nur mit Taxirechnungen, Bahnkarten, Leihautos, Hotels und Flügen in der Economy-Klasse zu tun und möchte in meiner Abrechnung für die Nationalbank nichts falsch machen. Ich ersuche daher vor dem Absenden meiner Aufstellung um ein paar ergänzende Informationen:

  • Muss es sich wirklich um Gucci-Schuhe und Chanel-Taschen handeln? Damit schaue ich dann ja - mit Verlaub - aus wie ein "Am Graben" einherstolzierender Protzbanker in der Midlife-Crises. Können es auch gewöhnliche Schuhe und Taschen sein? Ich wäre dann natürlich bereit, dafür die zehnfache Menge abzurechen.
  • Darf ich die teuren Damenstrümpfe auch meiner Ehefrau schenken oder muss es, wie in Bankerkreisen (nicht Bankierkreisen!) angeblich üblich, für eine Konkubine oder hauptberufliche Hormonstaubetreuerin sein?
  • Als stolzer Steirer kann ich mit Pokerzubehör nicht wirklich viel anfangen. Gehen auch Schnapskarten samt Zubehör?
  • Unser Geschirrspüler verrichtet noch ganz brav seinen Dienst, darf ich daher diese Ausgabe in etwa für fünf Jahre zurückstellen (für das Lagern eines Vorratskaufes hätte ich leider keinen Platz, es sei denn, Sie wären auch bereit, die Kosten eines kleinen Zubaus...)?
  • Der nächste Punkt ist etwas delikat und ich frage hier natürlich für den Freund einer Schwester eines ehemaligen Schulkollegen (alle drei übrigens auch langjährige Geschäftspartner der OenB): Muss es wirklich Cialis sein oder darf man, äh, darf der Freund der Schwester eines ehemaligen Schulkollegen auch das Konkurrenzprodukt Viagra erwerben? Hier würde ich übrigens zur Wahrnehmung der volkswirtschaftlichen Aufgabe der Nationalbank empfehlen, nur mehr Ausgaben für das in Österreich von der Firma des ehemaligen Wirtschaftsministers Bartenstein erzeugte Generikum anzuerkennen.

Leider kann ich mir einen Verzicht auf das Abrechnen dieser Spesen nicht leisten, seit ich jedes Jahr für mich und meine Familie ein paar Tausender zur Deckung meines Bad-Bank-Anteils an der von Ihren hochqualifizierten Prüfer als pumperlgesund eingestuften Hypo Alpe Adria rückstellen muss.

Im Sinne der Verwaltungsökonomie wäre das Übersenden einer Platinium-Kreditkarte der Nationalbank an mich am Besten: Die getätigten Ausgaben stehen dann eh auf der Kreditkartenabrechnung.

Sollten Sie meinem Wunsch aber aus mir unerfindlichen Gründen nicht näher treten können oder wollen, dann verraten Sie mir bitte wenigstens, welche Substanzen die oben genannten Prüferinnen und Prüfer vor Ihrer Tätigkeit einwerfen:

Wenn man die zur Einnahme hat, dann macht man sich als Staatsbürger wenigstens keine Sorgen und Gedanken mehr um den Umgang mit unseren Steuergeldern und den Anstand und die Moral von Repräsentanten der ehemals hoch angesehenen Bundesbankfiliale (jetzt: EZB-Filiale) in Wien.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Franz Strohmeier




Dienstag, 12. November 2013

Ein kurzes Telefonat irgendwann um den 1. September 2013 herum...

... zwischen irgendwem, nennen wir sie A und B, irgendwo in Österreich, irgendwann am Vormittag:

A: Wer stört?

B: [Unverständlich] Grüß Gott! Wir haben da neue Berechnungen. Das mit dem Budget wird sich hinten und vorne nicht ausgehen. Wir vermuten eine Finanzierungslücke in den nächsten Jahren von 20 - 40 Milliarden Euro. Ich wollte Sie vorab informieren, bevor wir die Zahlen veröffentlichen.

A: WAAAS wollen Sie?

B: Die Prognose veröffentlichen, sie ist ja schon fällig.

A: Kurze Frage: Wieviele Mitarbeiter hat ihr Institut?

B: Äh...

A: Und wieviel Prozent der Umsätze kommen von der öffentlichen Hand, insbesondere dem Finanzministerium?

B: Also...

A: Und glauben Sie, ich lasse mich von Wirtschaftsforscherrehäuglein irgendwie beeinflussen?

B: Nun, also, sicher nicht.

A: Was also wollen Sie wann?

B: Die Prognose schreiben, nachdem unser abgestürzter Computer wieder repariert ist, das könnte aber bis Ende Oktober dauern.

A: Macht doch nichts, dafür hab ich doch Verständnis.





Montag, 11. November 2013

Onlinepetition: Neuwahl jetzt!

Diese Petition kann >>>hier<<< online unterschrieben werden!


Vor der letzten Nationalratswahl am 29. September 2013 kam es zu einer historisch einmaligen Fehlinformation der Bevölkerung durch die auch derzeit noch im Amt befindliche Bundesregierung in Hinblick auf den Zustand des Bundesbudgets.


Die Höhe der bereits wenige Wochen nach der Wahl einzugestehenden Budgetlücke von je nach Quelle 20 bis 40 Milliarden Euro (zum Vergleich: das gesamte Ausgabenvolumen des Budgets 2013 beträgt 75 Milliarden Euro, die Lücke entspricht also rund 27 % bis 53 % eines Jahresbudgets) kann durch kein seit der Wahl im Sinne höherer Gewalt hereingebrochenes Ereignis plausibel erklärt werden.

Das Ausmaß und der Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Finanzbedarfs lassen nur einen von zwei logischen Schlüssen zu:
  • Entweder wurde die Bevölkerung von den Verantwortlichen (insbesondere Bundeskanzler Faymann, Vizekanzler Spindelegger, Bundesministerin Fekter und Finanzstaatssekretär Schieder) aber auch den involvierten Experten und Beamten in einer nie dagewesenen Art und Weise bewusst falsch bzw. unvollständig informiert,
  • oder die genannten Personen sind in einem Ausmaß inkompetent und für das jeweilige Amt ungeeignet, dass deren  Weiterverbleiben an verantwortlichen Positionen schweren Schaden für die Republik Österreich befürchten lässt.
Aus diesem Grund kann fundiert behauptet werden, dass bei Kenntnis dieser Tatsachen das Wahlergebnis der Nationalratswahl 2013 signifikant anders gewesen wäre und es stellt sich somit die Frage nach der Legitimität der Zusammensetzung des derzeitigen Nationalrats.

Die Unterzeichner/Unterzeichnerinnen dieser Petition stellen daher folgende Forderungen:
  • Der Nationalrat möge ehestmöglich seine Auflösung beschließen und Neuwahlen veranlassen. 
  • Auf Grund der außergewöhnlichen Situation ist vorher legistisch sicherzustellen, dass
    • alle vor der letzen Nationalratswahl im Nationalrat vertretenen Parteien sowie die Gruppierungen, die für diese Wahl genügend Unterstützungserklärungen gesammelt hatten, bei der Neuwahl antrittsberechtigt sind,
    • die Wahlkampfkosten und jeder antretenden Partei auf EUR 1 Million begrenzt und davon maximal 50 % rückerstattet werden.
  • Die Mitglieder der derzeitigen  Bundesregierung haben sich durch das Mitwirken an bzw. das Nichtverhindern dieser beispiellosen Fehlinformation völlig diskreditiert. Die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen fordern daher Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer auf, den Herrn Bundeskanzler und die Bundesregierung gemäß Art. 70 Abs. 1 B-VG zu entlassen und mit den jeweiligen Ämtern Personen zu betrauen, die diesen Aufgaben charakterlich und intellektuell gewachsen sind.

Freitag, 8. November 2013

Die Verantwortung eines Bundespräsidenten

oder: Über die mögliche culpa in eligendo des HiFi.


Vor einigen Wochen haben wir, also diejenigen von uns, die wahlberechtigt waren und auch gültig gewählt haben, 183 Abgeordnete in den Nationalrat geschickt.

Das hat nun mal streng genommen im Sinne der Gewaltenteilung mit der Regierung gar nichts zu tun, es ist aber (nicht nur in Österreich) gelebte Realverfassung, dass es nach einer Nationalratswahl zur Neubildung einer Regierung kommt.

Nicht nur deshalb vermute ich einmal ohne zu großes Risiko, fehl zu gehen, dass 90 % der Österreicher und Österreicherinnen der festen Überzeugung sind, "den Bundeskanzler" und "die Regierung" gewählt zu haben.

Damit kommt dem Bundespräsidenten, der ja den Bundeskanzler und auf dessen Anregung die übrigen Mitglieder der Regierung ernennt, eine ganz besondere Bedeutung zu. Nicht nur im Bereich der Regierungsbildung hat ihn Herr Kelsen mit sehr vielen Rechten ausgestattet.

Nun könnte Herr Fischer jede(n) Beliebige(n)  (soferne er oder sie passiv zum Nationalrat wahlberechtigt ist) mit dieser Aufgabe betrauen, Hinz, Kunz, Sie oder auch mich. Oder eben andere echte Experten und/oder Persönlichkeiten.

In realiter hat der Spitzenkandidat der stimmenstärksten Partei hier seit Jahrzehnten das Badetuch am entsprechenden Sessel der Regierungsbank. Damit haben wir jetzt ein Problem. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass Herr Faymann sich selbst als Kanzler nachfolgt, ist sehr groß. Und damit ist auch mit einem Wiedersehen zahlreicher Personen (nicht Persönlichkeiten) des alten Kabinetts im gleichen oder in einem anderen Regierungsamt zu rechnen.

Und hier muss man Heinz Fischer in die Pflicht nehmen:

Kann er es wirklich mit seinem Gewissen und der Verfassung, auf die er vereidigt wurde, vereinbaren, mit Herrn Faymann und Mr. EinpaarMillefürdenWerner zwei Männer zum Kanzler, Staatssekretär oder Kanzleramtsminister zu machen, die gerade eben im letzten Augenblick Frau Justizia von der Waagschale gesprungen sind - direkt in den kuscheligen Talar einer Quod-licet-Jovi-fährigen Staatsanwaltschaft?

Darf man jemandem die Macht eines Kanzlers geben, dessen Werte (herzlichen Dank an Frank Stronach für die jetzt jahrelange Diskreditierung dieses wichtigen Begriffs) darin bestehen, freie und unabhängige Abgeordnete über einen Klubobmann, dessen Integritätshalbwertszeit in Millisekunden zu messen war, einen Untersuchungsausschuss abwürgen zu lassen?

Ist jemand für ein hohes Amt geeignet, der als Außenminister (so stand es zumindest auf der Homepage) die systematische Ausspähung der Staatsbürger unwidersprochen gelassen hat und brav auf Anweisung aus Washington freiwillige Nachschau in der Maschine eines Staatsoberhaupts halten ließ?

Bisher ging es um schwammige soft facts. Wichtiger aber, und das gilt für alle Mitglieder der derzeitigen Regierung:

Wie kann man Leute den Staat lenken lassen, die entweder so verlogen und verantwortungslos oder so blöd und unfähig (tertium non datur) sind, am Tag vor der Wahl Budgetzahlen zu präsentieren, deren Ungültigkeit sich jetzt, so gut wie unmittelbar danach, herausstellt?

Oder hab ich in den letzten Wochen etwas versäumt? Ist der Nestroysche Komet runtergekommen und hat das Budget zertrümmert? Gab es Naturkatastrophen? Ist die Euro-Zone zerbrochen? Nein, nichts von dem: Nur Politiker, die, weil es bei uns allen ja auch so durchgeht, einfach keinen Genierer mehr kennen.

Und man möge der Öffentlichkeit bitte nicht mit "der EDV" kommen. Der Bund verfügt seit vielen Jahren und  seit dem Projekt HV-SAP über ein sehr gut eingerichtetes ERP-System, das es sehr leicht macht, verschiedene Budgetversionen zu erfassen, zu vergleichen und über das Reporting sehr schnell die aktuellen Zahlen bis zum Preis des gerade eben gekauften Kugelschreiber des Portiers des Bundeskanzleramtes zu liefern.

Man möchte den Betroffenen aber auch demjenigen, der sie dann trotzdem wahrscheinlich wieder angeloben wird, mit Joseph N. Welch zurufen: "You've done enough. Have you no sense of decency, sir? At long last, have you left no sense of decency?"

Das ist einer jener seltenen Momente, ich denen ich wünsche, der Staat wäre eine Aktiengesellschaft. Denn was (jetzt bei allen Unschärfen des Vergleichs, mir sind die genauen Aufgaben und Pflichten der Organe einer AG sehr wohl bekannt) würde wohl mit einem Vorstand und dessen Vorsitzenden passieren, der am Tag vor der Jahreshauptversammlung den Aktionären absichtlich oder zumindest grob fahrlässig eine falsche Budgetplanung präsentiert und das ein paar Tage danach auch zugeben muss?

Und was mit einem Aufsichtsratsvorsitzenden, der diesen Vorstand im Amt belässt? Wer es genauer wissen will, findet im § 84 AktG (Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder) und hier entsprechende Anknüpfungspunkte.






Dienstag, 5. November 2013

Fekter-Studie Teil 3: Wenn die Mitzi net will, nutzt des gar nix, oder:

Das Auskunftspflichtgesetz als lex imperfecta

(Ok, ich hätte Haupt- und Zwischentitel auch tauschen können, aber, Hand auf's Herz, hätten Sie dann wirklich weiter gelesen?)

Wie in meinem Blog schon berichtet, habe ich einen Versuch gestartet, über den Weg des Auskunftspflichtgesetzes ein wenig mehr über die ominöse Studie ("Studie"?) des Finanzministeriums zu erfahren, die von Frau Noch-Ministerin Dr. Fekter vor der Wahl großartig als leider aus Datenschutzgründen nicht herzeigbarer unwiderlegbarer Beweis für die Schädlichkeit von Pfui-Gack-Vermögensteuern präsentiert wurde.

Die erste Antwort seitens eines Vertreters des Ministeriums war höflich, kann aber nur als höchstbehördliches "Schleich Dich!" interpretiert werden. So wurde keine der Fragen inhaltlich beantwortet. Auch die mir von Rechts wegen zustehende bescheidmäßige Erledigung blieb ein frommer Wunsch.

Meine nochmalige Bitte, meinem Auskunftsbegehren zu entsprechen blieb - erraten! - unbeantwortet. Und seit voriger Woche habe ich auch eine Ahnung,wieso: 

Voll Vertrauen auf die im Gesetz genannte Achtwochen-Frist und mit den Worten unserer sehr guten HAK-Professorin für Bürgerliches Recht und Volkswirtschaftslehre  (Geflügeltes Wort von Frau Dr. Dietlinde M: "Ich bin eine Juristin, und zwar eine sehr gute!") über Säumnis einer Behörde, Sechsmonatsfristen und Devolutionsanträge im Ohr stellte ich mir die Frage:

Wenn die oberste Behörde kein Ohrwascherl rührt - wohin soll ich mich wenden?

In Verfahrensrechten nicht  firm, bat ich meine Rechtsanwältin um Auskunft - mit dem Hintergedanken: "Wenn es nicht gerade ein Faymann-Jubelinserat im "heute" kostet, ist mir das die Sache wert!"

Die Antwort meiner Anwältin war desillusionierend und kurz zusammen gefasst wie folgt:

Bleibt eine Behörde  beim Antworten nach Auskunftspflichtgesetz (Warum fällt mir jetzt nur "Maschendrahtzaun" von Stefan Raab ein?) säumig, kann man sich an die Oberbehörde wenden, bleibt die oberste Behörde untätig, kann man hüpfen, springen, sich betrinken, fluchen - eine Antwort oder auch nur einen Bescheid (gegen den man dann wieder Rechtsmittel ergreifen könnte) erzwingen kann man nicht.

Schlaue Bürger könnten jetzt sagen: "Moment, da gibt es doch zum Beispiel einen Verwaltungsgerichtshof. Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja - aber der hatte schon viele ähnliche Fälle zur Entscheidung vorliegen und unterstützt in seiner Judikatur nur die Behörden dabei, dem seriös anfragenden Bürger den - sorry für den medizinischen Ausdruck - digitus medius zur gefälligen Interpretation zu zeigen:

Der VwGH weist zu Recht darauf hin, dass er nicht inhaltlich entscheiden kann, ob ein Ansinnen inhaltlich gerechtfertigt ist - daher: unzuständig. Und der Beschwerdeführer kann auch keinen Bescheid vorweisen, der zu beinspruchen wäre - daher: unzuständig. Zur wissenschaftlichen Erörterung dieser Spezifika des Umgangs in Österreich mit Bürgern siehe dieses Standardwerk

Die Materialien des Nationalrats (genauer: Regierungsvorlage) zu diesem Gesetz geben bezüglich Erzwingen einer eindeutigen Entscheidung ebenfalls nichts her:

Viel genauer kann, wer will, das unter folgenden Links nachlesen:
Daher, liebe Damen und Herren Abgeordnete: Ist das wirklich so gewünscht oder gibt es da nicht vielleicht doch einen Handlungs- und Verbesserungsbedarf? Denn wenn die Wahlmöglichkeit für Bürger nur darin besteht, auf gnädige Beamte zu hoffen und/oder so lange lästig zu sein, bis man eine Auskunft bekommt, sollte man das Gesetz wohl eher wahrheitsgemäß Auskunftsschaumamaldannsehnmaschongesetz taufen.

Bis dahin bleibt einem als Trost das Mitsingen mit dem unvergessenen Hans Moser




Hypo Alpe Adria: Eine ORF-Schlagzeile: „Nicht abschätzbares Hauptrisiko“

Darf's a bisserl mehr sein?


Zum Nachlesen: hier

Zu Zahlen noch vor den Wahlen: hier:















Über das Verständnis für den (Versorgungs?)-Posten für Josef Cap im Renner-Institut

Florian Klenk formuliert auf Facebook ein gewisses Unverständnis über die Empörung, die der neue Job von Josef Cap ausgelöst hat.


Klenks Argumentation hat natürlich etwas für sich, trotzdem glaube ich, dass sie zu kurz greift:

Herr Cap teilt (auf sehr, sehr hohem Niveau) das Schicksal, in älteren Jahren, wenn überhaupt, nur einen schlechter dotierten Job annehmen zu müssen (sic!) mit tausenden anderen Arbeitnehmern. Es bliebe ihm auch vollkommen unbenommen, sein Wissen und sein Know-How in der Privatwirtschaft zu verwerten. Und mit Privatwirtschaft meine ich weder de facto öffentliche Betriebe noch Lobbying.

Vor allem aber wird das Renner-Institut meines Wissens bzw. wird die SPÖ nicht allein aus Mitgliedsbeiträgen gespeist, sondern eben aus einer nicht gerade geringen Summe Steuergeldes (wogegen im Prinzip nichts einzuwenden ist). 

Zahlt also die SPÖ über reine Mitgliedsbeiträge (und deklarierte Spenden) durch sauber getrennte Rechnungskreise das Renner-Institut und holt sich das nicht auf Umwegen wieder zurück (die Plaketsauerei um die Faymann-Plakate aus dem Parlamentsklub zeugt hier von einer gewissen Kreativität bzw. von mangelnden Skrupeln, den Steuerzahler wo immer es geht, anzuzapfen) - ok, d'accord.

Sonst bleibt ein sehr, sehr schaler Beisgeschmack - und das Gefühl, dass die einzig privatwirtschaftlich wirklich adäquate Tätigkeit für den "Peppi-wos-is-aus-dir-wurn (Sigi Maron)" Cap die des Someliers in der Parlamentskantine gewesen wäre.